1. ALLGEMEINES

1.1. Peter ZIMMEL betreibt an der Adresse A-2490 Ebenfurth, Gewerbezone Ebenfurth 8, das Einzelunternehmen „Poolshop Austria“

1.2. Das Einzelunternehmen „Poolshop-Austria“ bietet auf der Webseite https://poolshop-austria.at/ die Lieferung verschiedener Waren an, die mit Swimmingpools in Zusammenhang stehen. Zu diesen Waren zählen unter anderem Poolkomplettsysteme, Waren die Poolbau (z.B. Folien, Verrohrungsmaterial, und Einbauteile), Pooltechnik (z.B. Elektrolyseanlagen), Poolheizung (z.B. Wärmepumpen), Poolpflege (z.B. Reinigungsmittel) und Poolzubehör (z.B. Messgeräte, Poolroboter) betreffen.

1.3. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz die “AGB”) gelten für sämtliche Verträge, die von Peter ZIMMEL im Rahmen des Betriebs des Einzelunternehmens „Poolshop Austria“ (im Folgenden kurz „Unternehmer“), mit einem Dritten (nachfolgend kurz „Kunde“) abgeschlossen werden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Verträge sind sämtliche ausdrücklich oder konkludent, schriftlich oder mündlich abgeschlossene Vereinbarungen.

1.4. Für sämtliche Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch den Unternehmer gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

1.5. Die Angebote des Unternehmers richten sich sowohl an Unternehmer als auch Verbraucher. Für Rechtsgeschäfte, die von einer Person zu Zwecken abgeschlossen werden, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG, nachfolgend kurz „Verbrauchergeschäfte“) gelten diese AGB mit den für diese geregelten Abweichungen. Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, mit diesen AGB im Widerspruch stehen, sind die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden.

1.6. Die aktuelle Fassung der AGB kann stets beim Unternehmer angefordert und darüber hinaus auf der Homepage https://poolshop-austria.at/agb/ abgerufen und gespeichert werden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Angaben in Katalogen, Prospekten oder die Präsentation der Waren auf der Website des Unternehmers stellen kein bindendes Vertragsangebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird durch diese Angaben bzw. die Präsentation der Waren lediglich aufgefordert, ein Angebot durch Bestellung abzugeben.

2.2. Die Bestellung im Webshop erfolgt in folgenden Schritten:

2.2.1. Auswahl der gewünschten Ware

2.2.2. Bestätigung durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“

2.2.3. Prüfung der Angaben im Warenkorb

2.2.4. Bestätigung durch Klicken des Buttons „Weiter zur Kasse“

2.2.5. Eingabe der Rechnungsdaten für die Registrierung im Webshop (Vorname, Nachname, Land / Region, Straße und Hausnummer, Ort, Stadt, Postleitzahl, Telefon und E-Mail-Adresse). Die Eröffnung eines Kundenkontos samt Registrierung ist optional.

2.2.6. Wahl zwischen Versand und Abholung vor Ort sowie Wahl der Art der Bezahlung

2.2.7. Zustimmung zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen

2.2.8. Bestätigung der Information über das Widerrufsrecht

2.2.9. Bestätigung durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“

2.2.10. Nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste.

2.2.11. Verbindliche Absendung der Bestellung

2.3. Durch das Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab.

2.4. Der Kunde ist für eine Frist von 10 Tagen ab dem Absenden
der Bestellung an sein Angebot gebunden.

2.5. Die bestellten Waren können im Kundenbereich unter „Mein Konto“ unter dem Reiter „Bestellungen“ eingesehen werden.

2.6. Die Annahme des Vertragsangebotes des Kunden durch den Unternehmer erfolgt

2.6.1. bei Versand der Ware durch Übermittlung einer EMail, mit der mitgeteilt wird, dass die bestellte Ware versandt wurde;

2.6.2. bei Abholung der Ware vor Ort durch telefonische Verständigung;

2.6.3. in beiden Fällen durch tatsächliche Erfüllung, sohin durch Auslieferung der Ware oder durch Aushändigung der Ware im Falle der Abholung vor Ort;

3. RÜCKTRITTSRECHT DES VERBRAUCHERS GEMÄSS
§ 11 FAGG

3.1. Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Werktagen zurücktreten.

3.2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.

3.3. Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster-Widerrufsformular, abrufbar auf (Website einfügen), auch elektronisch erfolgen.

3.4. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf 2 die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18 Abs 1 FAGG).

3.5. Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

3.5.1. der Unternehmer die vom Verbraucher (Kunden) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher [Kunde] eine andere Art der Lieferung als die von Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Verbraucher (Kunden) auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie

3.5.2. der Verbraucher (Kunde) die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen.

3.5.3. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.

4. PREISE

4.1. Die Preise sind im Webshop jeweils bei den einzelnen Artikeln angeführt.

4.2. Die vom Unternehmer angeführten Preise werden in Euro (€ / EUR) angegeben und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

4.3. Die Preise beinhalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Kosten werden im Zuge des Bestellvorgangs vor der Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ ausgewiesen. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt.

4.4. Der Unternehmer liefert nur nach Österreich und Deutschland.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSSCHÄDEN UND
MAHNSPESEN

5.1. Die Zahlung kann per PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) und Sofortüberweisung sowie über Klarna (Kauf auf Rechnung), EPS, Giropay und auf Vorkasse erfolgen.

5.2. Spesen, die im Zusammenhang mit der vom Kunden gewählten Zahlungsart entstehen (Kreditkartenzahlungen, Auslandsüberweisungen, etc.), werden an den Kunden weiterverrechnet.

5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gilt Folgendes:

5.3.1. Bei Unternehmergeschäften ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13% zu begehren. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5.3.2. Bei Verbrauchergeschäften: ist der Unternehmer berechtigt, nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4 % p.a. zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5.3.3. Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

5.3.4. Mahnkosten: Der Unternehmer ist berechtigt, bei Verbrauchergeschäften die Portokosten der ersten Mahnung geltend zu machen. Bei Unternehmergeschäften ist der Unternehmer zudem berechtigt, sonstige Mahn-, Inkasso- und
Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von EUR 40,00. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen, insbesondere die Geltendmachung von Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen bleibt hiervon unberührt.

6. HÖHERE GEWALT

Als Fälle höherer Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können (einschließlich aber nicht ausschließlich kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien oder Pandemien, Streiks oder Unruhen. globale Lieferengpässe etc).

7. LIEFER- UND LEISTUNGSTERMINE

7.1. Der Unternehmer liefert nur nach Österreich und Deutschland.

7.2. Zur Leistungsausführung ist der Unternehmer erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich oder nach den Bestimmungen dieser AGB vereinbart worden sind (z.B. Zahlung per Vorkasse), nachgekommen ist.

7.3. Sofern nicht anders vereinbart, bringt der Unternehmer die Ware innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand. Bei Zahlung per Vorkasse beginnt die Frist für die Lieferung am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an die mit der Überweisung beauftragte Bank. Erfolgt ein Kauf auf Rechnung beginnt die Frist mit Eingang der Bestellung zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

7.4. Bei Warenlieferungen gegenüber Unternehmern gilt die Lieferfrist auch als eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der Lieferfrist versandt wurde hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde.

7.5. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des
Kunden verlängern die Liefer- und Leistungsfrist angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre des Unternehmers und/oder eines Vorlieferanten liegen (z.B. im Fall Höherer Gewalt, siehe Punkt 6.).

7.6. Der Unternehmer ist stets berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist erst möglich, wenn die angemessene Nachfrist verstrichen ist, ohne dass der Unternehmer seine Leistung erbracht hat.

7.7. Außerhalb von Verbrauchergeschäften ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest dreiwöchigen – Nachfrist möglich und ist mittels eingeschriebenen Briefes 3 geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Teil der Lieferung oder Leistung, für den Verzug vorliegt.

7.8. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten (z.B. im Fall von höherer Gewalt, siehe Punkt 6.) und/oder Preiserhöhungen bei Vorlieferanten oder Produzenten nicht möglich ist, ist der Unternehmer – sofern kein Verbrauchergeschäft vorliegt – berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

7.9. Außerhalb von Verbrauchergeschäften ist die Haftung des Unternehmers für Verzugsschäden mit 1 % des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung begrenzt.

8. LIEFERMENGE, LIEFERUNG, GEFAHRTRAGUNG

8.1. Der Unternehmer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

8.2. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung bzw. zur Übernahme der Ware verpflichtet.

8.3. Das in §1052 Satz 1 ABGB normierte Zurückbehaltungsrecht bleibt hiervon unberührt, wobei dies nur für Verbraucher, nicht aber für Unternehmer gilt. Festgehalten wird jedoch, dass § 1052 Satz 1 ABGB bei Vorleistungspflicht des Kunden nicht zur Anwendung kommt.

8.4. Wird die Ware vom Unternehmern versendet, gilt für den Gefahrenübergang Folgendes:

8.4.1. Bei Verbrauchergeschäften geht die Gefahr für den Untergang und die Beschädigung der Ware erst auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.

8.4.2. Außerhalb von Verbrauchergeschäften geht die Gefahr für den Untergang und die Beschädigung der Sache bereits mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über.

8.4.3. Sollte eine Versendung der Ware aus von vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, geht die Gefahr für den Untergang und die Beschädigung der Sache bereits mit Versendungsbereitschaft des Unternehmers über.

8.5. Wurde hingegen vereinbart, dass die Ware vom Kunden abgeholt wird, geht die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der Ware auf den diesen über, wenn dieser von Bereitstellung der Ware in Kenntnis gesetzt wurde und eine Frist von 14 Tagen verstreicht, ohne dass eine Abholung durch den Kunden erfolgt ist.

8.6. Übernimmt der Kunde eine gelieferte Ware nicht vereinbarungsgemäß oder holt er eine bereitgestellte Ware trotz erfolgter Verständigung nicht binnen 14 Tagen nach erfolgter Verständigung nicht ab, ist der Unternehmer berechtigt, die Ware gerichtlich zu hinterlegen oder diese auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder selbst oder bei einem Dritten zu verwahren. Lagert der Unternehmer die Ware bei sich ein, ist er berechtigt, eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen, lagert er diese bei einem dazu befugten Gewerbsmann ein, erfolgt die Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Kunden.

8.7. In diesem Fall (Punkt 8.6.) ist der Unternehmer außerdem berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

8.8. Verzögert sich die Lieferung oder Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung und die Gefahr des Untergangs der Sache zu tragen. Punkt 8.6. gilt sinngemäß.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

9.1. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Verträge mit dem Unternehmer, die keine Verbrauchergeschäfte darstellen, gilt jedoch Folgendes (Punkt 9.2. bis 9.9.):
9.2. Geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Beschaffenheit der gelieferten Ware gelten vorweg als genehmigt und stellen daher keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen.

9.3. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegen (z.B. in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe), sind unbeachtliche Mängel und gelten vorweg als genehmigt.

9.4. Rügepflicht: Mängel sind bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz, Schadenersatz statt Gewährleistung und Irrtum unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

9.5. Die Rüge einer Lieferung, unabhängig davon ob diese berechtigt oder unberechtigt erfolgt, berechtigt den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

9.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der Ware. Die Erhebung von Gewährleistungsansprüchen verjährt mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

9.7. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden zu beweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung. Die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von laesio enormis wird ebenfalls ausgeschlossen.

9.8. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche
sind ausgeschlossen.

9.9. Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers besteht nicht, wenn Mängel der Ware auf Handlungen Dritter oder Änderungen des Kunden oder eines vom Unternehmer nicht ermächtigten Dritter vorgenommen wurden.

10. AUFRECHNUNGSVERBOT UND RECHT AUF ZURÜCKBEHALTUNG

10.1. Die Aufrechnung des Kunden mit vom Unternehmer bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen. Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist dieser Ausschluss des Aufrechnungsrechts aber nicht gültig, wenn 10.1.1. der Unternehmer zahlungsunfähig ist; 10.1.2. es sich um Gegenforderungen handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen; 10.1.3. es sich um Gegenforderungen handelt, die gerichtlich festgestellt worden sind; 10.1.4. es sich um Gegenforderungen handelt, die vom Unternehmer anerkannt worden sind; 4

10.2. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind außerhalb von Verbrauchergeschäften ausgeschlossen.

11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1. Der Unternehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich sämtlicher Zinsen und Kosten vor.

11.2. Der Kunde hat die vom Unternehmer gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn sorgfältig zu verwahren. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. 11.3. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt das Eigentum des Unternehmers auch auf die neue Sache. In diesem Falle erwirkt der Unternehmer an den durch die Verarbeitung hergestellten Sachen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes ihrer Waren zu den neu hergestellten Sachen. 11.4. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich vom Unternehmer erklärt wird.

11.5. Nimmt der Unternehmer die Ware mangels Zahlung des Kunden und unter Berufung auf den Eigentumsvorbehalt zurück, ist dieser berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen an den Kunden weiter zu verrechnen. 11.6. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den vom Unternehmer erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. 11.7. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware weiter zu veräußern, wenn dem Unternehmer zuvor der potentielle Wiederkäufer und dessen Geschäftsanschrift bekannt gegeben wurde und der Unternehmer dem Verkauf ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte bis zur Höhe des Kaufpreises zahlungshalber an den Unternehmer ab. Dies gilt auch im Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken, sofern solche vorhanden sind. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, die Wiederkäufer der Ware von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an ihn (den
Unternehmer) zu verlangen.

11.8. Verkauft der Kunde die Ware mit Zustimmung des Unternehmers weiter, obwohl oder weil er sich im Zahlungsverzug befindet, ist der Wiederkäufer zuzüglich zum Buchvermerk unverzüglich vom Kunden bei sonstiger Schadenersatzpflicht von der Abtretung zu verständigen. 11.9. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der vom Unternehmer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist unzulässig, sofern der Unternehmer nicht die Zustimmung hierzu erteilt. 11.10. Eine Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung.

11.11. Der Kunde verpflichtet sich, den Unternehmer vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und im Eigentum des Unternehmers stehende Waren übernommen werden können. 11.12. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt des Unternehmers stehen, hat der Kunde den Unternehmer unverzüglich zu informieren. Aussonderungen der Ware wegen bevorstehenden Insolvenzbelastungen der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts sind unzulässig.

12. SCHADENERSATZ

12.1. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. 12.2. Sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, gilt Folgendes (Punkt 12.2. bis Punkt 12.9.): 12.3. Geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt und sind diesbezügliche Schadenersatzansprüche daher ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen. 12.4. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Unternehmer nur für den Ersatz von Sachschäden, die krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. 12.5. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden der Höhe nach mit dem Vertragswert der jeweiligen (Teil)Lieferung, maximal jedoch mit jener Summe, die durch die Haftpflichtversicherung des Unternehmers gedeckt ist, beschränkt.

12.6. Werden Sachschäden von Erfüllungsgehilfen des Unternehmers leicht fahrlässig verursacht, ist eine Haftung des Unternehmers ebenfalls ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfe gilt nur eine Person die vom Unternehmer selbst zur Erfüllung den Unternehmer treffenden Verpflichtungen gegenüber dem Kunden beauftragt wird. Spediteure, Lagerhalter, Transportunternehmen und Lieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen des Unternehmers.

12.7. Für mittelbare Sachschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und bloße Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung der Ware entstanden sind, haftet der Unternehmer nicht.

12.8. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

12.9. Der Nachweis eines allfälligen Verschuldens obliegt stets dem Kunden.

13. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

13.1. Bestehende Vertragsverhältnisse können vom Unternehmer stets aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere – Leistungsverzug und ungenütztes Verstreichen einer nicht mehr als 14 Tage betragenden Nachfrist, wobei dieses Kündigungsrecht auch dem Kunden zukommt. Für den Fall seines Rücktrittes hat der Unternehmer bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. – Tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder Schaffung der Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung durch den Kunden, 5 insbesondere Verletzung der den Kunden treffenden Mitwirkungspflichten. – Unterbleiben der Leistung aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen. – Entgegenstehen eines dauerhaften Hindernisses aufgrund von höherer Gewalt.

13.2. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Unternehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl des Unternehmer einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

14. ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR

14.1. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs beim Unternehmer. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden. 14.2. Der Unternehmer behält sich vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion der Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf der Webseite) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen.

15. DATENSCHUTZ UND ADRESSÄNDERUNG

15.1. Der Unternehmer und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
15.2. Der Unternehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO sind unter
https://poolshop austria.at/datenschutz/ einsehbar.

15.3. Der Unternehmer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des DSG, der DSGVO und des TKG einhalten und die erforderlichen, angemessenen und zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz ergreifen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet der Unternehmer nur bei Vorsatz oder krass grob fahrlässigem Verhalten.

15.4. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die in abgeschlossenen Verträgen enthaltenen personenbezogenen Daten einerseits, sowie die das jeweilige Vertragsverhältnis betreffende elektronische Korrespondenz (E-Mail, etc.) vom Unternehmer mit dem Kunden andererseits, automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet und gegebenenfalls auch an Behörden übermitteln werden dürfen.

15.5. Sollte der Unternehmer Daten Dritter, die diese vom Kunden im Rahmen des Auftragsverhältnisses übergeben bekommen hat, für den Vertragszweck verarbeiten, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche
Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

15.6. Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- und Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, sowie sämtlicher anderer wesentlicher Umstände, die für das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer relevant sein könnten, unverzüglich mitzuteilen. Wird die Mitteilung unterlassen, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Unternehmers; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

16.2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.

16.3. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.

16.4. Salvatorische Klausel: Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben würden, sofern sie dies bei Vertragsabschluss oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung bedacht hätten. Dies gilt nicht für Verbraucher.

16.5. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis ist Ebenfurth.

16.6. Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder diesen AGB ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich für die Gemeinde Ebenfurth in Handelssachen zuständigen Gerichts vereinbart.

16.7. Auf diese AGB sowie sämtliche zwischen dem Unternehmer und dem Kunden geschlossene Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und Konfliktregeln sowie unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insofern, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnsitz hat, eingeschränkt werden